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Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien |
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Entwicklungsförderung nach § 35 a KJHG
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Je früher, desto besser
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Der Beratungsstelle angegliedert ist der Bereich Entwicklungsförderung als Einzelmaßnahme nach § 27,3 bzw. § 35 a SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG). Unsere Förderung nach § 35 a KJHG umfasst fünf Module:
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Grundlagenförderung/Sensorische Integration
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Selbstkontrolltraining, insbesondere bei ADHS
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Individuelle Förderung bei LRS und Dyskalkulie
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Sozial-emotionale Förderung
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Kontinuierliche Arbeit mit Familie und Umfeld
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Hilfe am Bedarf orientiert
Maßstab für die Hilfe ist der individuelle Bedarf des Kindes und der Familie. Daher können Intensität und Ausmaß der Hilfe
im Laufe der Förderung wechseln.
Wir betreuen Kinder, die so deutlich psychisch beeinträchtigt sind, dass sie von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen
sind. Kinder mit geringeren Beeinträchtigungen können wir in diesem Rahmen nicht betreuen.
In der Regel sind für eine Förderung je Fall vier Stunden pro Woche erforderlich: zwei Förderstunden mit dem Kind, zwei Stunden
Eltern- und Bezugspersonenkontakt, Vorbereitung, Nachbereitung, Fachgespräche, Entwicklungsberichte, Supervision, Nachbetreuung,
Dokumentation. Falls die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorliegen, trägt das zuständige Jugendamt die Kosten.
Qualitätsmerkmale unserer Arbeit
Fachkompetenz: Die Entwicklungsförderung nach § 35 a KJHG wird durch eine Diplom-Sozialpädagogin mit Sensorischer Integrationsausbildung
und durch eine Heilpädagogin durchgeführt. Beide Mitarbeiterinnen haben eine zusätzliche Ausbildung in Familienberatung bzw.
Verhaltensmodifikation absolviert.
Fortbildung: Regelmäßig finden interne, externe Supervision und Fortbildungen statt.
Kooperation: Beratungsstelle und Entwicklungsförderung arbeiten eng zusammen, kontinuierlich erfolgt Wissenstransfer. Die Beratungsstelle
führt in der Regel die begleitende Testdiagnostik durch.
Evaluation: Die Mitarbeitenden erstellen regelmäßige Entwicklungsberichte zur Evaluation und zur Hilfeplanfortschreibung. Zusätzlich
wird der Förderfortschritt durch objektive Testungen überprüft und dokumentiert.
Förderteam: Monika Schwarzer, Diplom-Sozialpädagogin, Zusatzausbildung: Systemische Familienarbeit, Entwicklungsförderung Jutta Terhorst-Friederichs Heilpädagogin, Kinder-Verhaltenstherapie
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Entwicklungsförderung nach § 35 a KJHG Ansprechpartnerin: Dr. Karin Nachbar, Diplom-Psychologin, Leiterin der Beratungsstelle Nordwall 44-46, 46399 Bocholt
(Stadtplan Bocholt) Tel.: 02871/2513-1301 Fax: 02871/2513-2301 E-Mail: beratungsstelle@caritas-bocholt.de
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