Familienpflege
Wann eine Familienpflege Sinn macht
Manchmal sind Familien vorübergehend nicht in der Lage, ihre Kinder zu versorgen oder den Haushalt zu führen. Dann können Familienpflegerinnen die Familie unterstützen oder vertreten, kurz- oder auch längerfristig, im hauswirtschaftlichen, pädagogischen und pflegerischen Bereich.
Zum Beispiel bei
- Krankenhaus- oder Kuraufenthalt
- Risikoschwangerschaft, ambulanter oder stationärer Entbindung
- bei Betreuung des eigenen kranken Kindes im Krankenhaus
- körperlichen Beschwerden, die eine eigene Haushaltsführung einschränken
- starker psychischer Belastung, akuten Krisen
- Defiziten bei der Führung und Organisation des Haushaltes
Aufgaben der Familienpflegerinnen
KNA / Oppitz
Im Interesse der Kinder sollen Alltag und Haushalt auch im Notfall möglichst wie gewohnt weitergehen. Dafür sorgen kompetente, einfühlsame und erfahrene Familienpflegerinnen. Nach Absprache mit Ihnen und Ihrer Familie übernehmen sie
- Weiterführung des Haushaltes
- Betreuung, Versorgung und Beschäftigung der Kinder
- Pflege von Säuglingen und Kleinkindern
- Betreuung von erkrankten und pflegebedürftigen Familienmitgliedern
- Vermittlung zu weiterführenden Hilfen
Außerdem bieten wir ein Haushaltsorganisationstraining an.
Antragsverfahren und Kosten
Die Kosten für die Tätigkeiten der Familienpflege richten sich nach dem Umfang der Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Der Umfang der Leistungen hängt ganz von der jeweiligen Situation ab und wird mit den Kostenträgern abgestimmt. Je nach Familiensituation können die Kosten von der Krankenkasse, der Rentenversicherung, dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Beihilfeträger oder der Familie selbst übernommen werden. Bei Anträgen helfen wir Ihnen gerne.
Ihr Weg zur richtigen Hilfe
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich über die verschiedenen Antragswege zu informieren.
- Nehmen Sie Kontakt mit ihrem behandelnden Arzt auf.
- Dieser stellt dann die erforderlichen Antragsformulare aus.
- Wir beraten Sie, was mit den Formularen weiter zu tun ist und begleiten Sie bei der Beantragung.
- Nach erfolgter Bewilligung entwickeln wir mit Ihnen einen individuellen Einsatzplan und legen fest, wann welche Leistungen erbracht werden.