Wir erstellen Gutachten für Sie!
Unserer Beratungsstelle ist ein psychologischer Diagnoseservice für Bocholt, Rhede und Isselburg angegliedert. Aufgabe ist u.a. die psychologische Leistungs- und Entwicklungsdiagnostik bei Entwicklungsstörungen im Sinne des § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetzt).
Hierzu können schwere Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie/LRS) oder Rechenschwäche (Dyskalkulie) und andere psychische Beeinträchtigungen gehören. Sie können dazu führen, dass ein Kind von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Falls ja, wird dem Kind auf Antrag Entwicklungsförderung nach § 35 a SGB VIII gewährt.
Auftrag und Kosten
Bei Verdachtsfällen führen wir im Auftrag des Jugendamtes eine standardisierte Diagnostik durch und erstellen ein Gutachten. Dazu gehören Vorgespräch, Datensichtung, Test, Konsiliargespräch mit Zweitgutachter/in, Erstellung des Gutachtens, Sachkosten und das Auswertungsgespräch mit dem/der Klienten/in.
Auf Anfrage führen wir auch vergleichbare psychologische Gutachten bei anderen Fragestellungen oder für andere Auftraggeber durch. Aufwändigere Gutachten - zum Beispiel zum Betreuungsbedarf oder zu Besuchsregelungen - erstellen wir nach Kostenvoranschlag.