Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie ist eine freiwillige ambulante Maßnahme der Jugendhilfe. Wir betreuen und unterstützen die Familie regelmäßig im Rahmen von Hausbesuchen, zum Beispiel in aktuellen oder chronischen Krisen oder Belastungen. Im Mittelpunkt steht immer das Wohl des Kindes.
Hilfe zur Selbsthilfe - eigene Stärken und Fähigkeiten entdecken
- Konflikte und Streit einzelner Familienmitglieder untereinander,
- Trennung oder Scheidung
- Neuorientierung im Leben
- nicht zufrieden stellende Schulleistungen
- Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
- Überforderung der Eltern
- Einsamkeit und Isolation
- Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden
Gemeinsam mit der Familie suchen wir nach Lösungen für ihre Probleme und neue Formen zur Bewältigung ihres Alltags. Dabei unterstützen wir die Stärken und Fähigkeiten der Familie. Wir fördern Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und schaffen positive Lebensbedingungen für die Familie.
Zusammenarbeit
Voraussetzung für unsere Hilfe ist die Bereitschaft der Familie zur aktiven Mitarbeit. Unsere konkrete Hilfe, die Ziele, Auswahl der Methoden und Techniken stimmen wir individuell und flexibel auf den Hilfebedarf der Familie ab. Den Hilfeplan nach § 36 SGB VIII erstellen wir gemeinsam mit der Familie und dem zuständigen Jugendamt.