Erziehungsbeistandschaft, Hilfe für junge Volljährige
Was macht Erziehungsbeistandschaft?
Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 30 SGB VIII, die Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
Die jungen Menschen haben z.B. Beziehungsprobleme in Familie, Freundeskreis oder Schule. Oder sie haben Anpassungsprobleme nach einem Aufenthalt im Heim oder in der Jugendpsychiatrie. Schwierigkeiten bei der Bewältigung des täglichen Lebens kommen hinzu - viele sehen für sich keine Perspektive.
Hilfe und Begleitung für das Kind/den Jugendlichen - Ratgeber für Eltern
Im Mittelpunkt unserer intensiven pädagogischen Arbeit steht das Kind/der Jugendliche. So können wir jungen Menschen helfen:
- Wir sind vertraulicher Ansprechpartner für Probleme.
- Im gewohnten Umfeld stabilisieren wir ihre Lebenssituation.
- Wir helfen, Alltagsprobleme zu klären und zu bewältigen.
- Wir helfen, bei schulischen Problemen zu entlasten.
- Wir fördern ihre emotionalen und sozialen Fähigkeiten.
- Wir begleiten und fördern sie in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit.
- Wir unterstützen sie, erwachsen und selbstständig zu werden.
Die Eltern behalten die Verantwortung für ihr Kind. Gemeinsam mit ihnen arbeiten wir daran, wieder tragfähige Beziehungen in der Familie herzustellen.
Zusammenarbeit
Erziehungsbeistandschaft und Hilfe für junge Volljährige erfolgen hauptsächlich im Lebensraum des jungen Menschen und damit in der Familie.