Baustelle an der Bischof-Ketteler-Schule
NRW-Fördermittel für Digitalisierung erhalten
Zu reparieren und Instand zusetzen hat Schulleiter Rainer Hardes immer viel. Dieses Schicksal teilt er mit vielen anderen Einrichtungs- und Schulleitungen. Umso mehr freut er sich, dass er in diesem Jahr neben den "üblichen" Baustellen auch Ressourcen für die Digitalisierung der Förderschule hat.
Über Fördermittel aus dem NRW-Programm "Gute Schule 2020" kann er nun die Weichen dafür stellen, dass die Förderschule zukünftig digital gut aufgestellt ist. Dabei sind seine Erwartungen realistisch: "Wir haben als Schulen da viel Nachholbedarf - jetzt nähern wir uns an die Bedingungen der "wirklichen Welt", so Hardes. Hardes freut sich, dass er sich als Schulleiter einer Schule in Trägerschaft der Caritas schnell um die Fördermittel bewerben konnte und jetzt schon loslegen kann, anders als viele seiner KollegInnen an öffentlichen Schulen.
Die erforderlichen Umbaumaßnahmen fangen im Ostflügel an. Dort hat die Schule die Räume des ehemaligen heilpädagogischen Kindergartens übernommen und setzt dort gerade neue Brandschutztüren, Schallschutzwände und neue Beleuchtung ein. In diesem Zuge werden dann auch direkt die Kabelschächte für die erweiterte elektronische Infrastruktur ausgebaut. Als Serverraum findet die ehemalige Teeküche nun eine neue Bestimmung.
Bei den diesjährigen Arbeiten zum Thema Brandschutz, Schallschutz und energiesparender Beleuchtung waren in der Bischof-Ketteler-Schule die ehemaligen Räumlichkeiten des Heilpädagogischen Kindergartens an der Reihe. Diese Arbeiten sind schon weit fortgeschritten wie man sieht.
"Gute Schule 2020" ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau kommunaler Schulinfrastruktur. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen.
Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.